Ablauf und Kosten

Die Gesamtdauer ist erst nach einer Anamnese und einer ersten diagnostischen Abklärung der Problematik abschätzbar.

Eine Einzelsitzung dauert 50 Minuten. Üblich ist ein Intervall von einer Woche zwischen den Sitzungen.

 

Besteht anfangs eine akute Problematik, können die Sitzungen auch mehrmals wöchentlich stattfinden bzw. gegen Ende der Behandlung, wenn bereits eine gewisse Eigenständigkeit in der Bewältigung erzielt wurde und die Sitzungen nur zur Erweiterung und Festigung gelernter Fertigkeiten dienen, können diese auch in größeren Abständen abgehalten werden im Sinne einer sanften Ablösung ganz nach Bedarf und gegenseitiger Übereinstimmung. Das Honorar beträgt 105 Euro. Bei Vorliegen einer „krankheitswertigen Störung bzw. eines behandlungsbedürftigen Leidens“ (Diagnose nach ICD-10) ist ein Kostenzuschuss pro Einheit über Ihre Krankenkasse und/oder Ihren privaten Versicherungsträger möglich. Außerdem kann der Selbstbehalt im Zuge des Steuerausgleichs beim Finanzamt geltend gemacht werden.

 

Aktueller Kostenzuschuss:

ÖGK € 33,70

BVAEB € 42,40

SVS € 45

 

 

Voll- und Teilrefundierung durch private Versicherungsträger möglich.